Goldmünzen

Goldmünzen, die als Anlagemünzen gehandelt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit: Dazu muss der Feingehalt mindestens 900/1000 betragen, die Münzen müssen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder gegolten haben. Außerdem darf der Verkaufspreis den Marktwert nicht um mehr als 80 Prozent überschreiten, wie das zum Beispiel bei seltenen Sammlerstücken der Fall sein kann.

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